AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Veränderungsintelligenz® GmbH, Jakobstr. 50, D-78464 Konstanz (im Folgenden als „VIS" bezeichnet) für die Erbringung von Beratungs-Leistungen gegenüber dem Auftraggeber (in Folgenden als „Klient" bezeichnet) (VIS und Klient gemeinsam im Folgenden „die Parteien").

1. Geltungsbereich der AGB und Gegenstand der Beratungs-Leistungen
1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Beratungs-Leistungen der VIS gegenüber dem Klienten, die insbesondere aus folgenden Einzelleistungen bestehen können:
• Veränderungs-/Innovationskompetenzen von Führungskräften/Mitarbeitern diagnostizieren und gezielt im Training und Coaching stärken
• Wandlungsfähigkeit / Innovationsfähigkeit der Organisation diagnostizieren und gezielt stärken in Beratung, Training, Coaching
• relevante Kompetenzen für erfolgreichen Wandel identifizieren, messen und gezielt stärken (strategisches Kompetenzmanagement);
• 360°/270° oder 180° Feedback für gezielte Personalentwicklung durchführen und Maßnahmen evaluieren.
• Change Befragungen durchführen, um z.B. Blockaden im Change Prozess frühzeitig zu erkennen und gezielt zu überwinden bzw. Umsetzungs-Fortschritte zu überprüfen
und in Form von Sitzungen, Veranstaltungen, Workshops, Seminaren, Moderationen, Einzel- oder Gruppen-Coaching oder in Form von Software-gestützten Befragungen und Analysen erbracht werden können.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Klienten erkennt die VIS nicht an, es sei denn, die VIS hätte ausdrücklich deren Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn VIS in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Klienten die Beratungs-Leistungen an den Klienten vorbehaltlos ausführt.
1.3. Die VIS erbringt sämtliche Beratungs-Leistungen ausschließlich als dienstvertragliche Leistung im Sinne von § 611 ff. BGB.
1.4. Der jeweilige Beratungs-Vertrag ist von den Parteien schriftlich oder per E-Mail abzuschließen und umfasst die weiteren Einzelheiten der Leistungserbringung (z.B. Art der Beratung, Leistungsort, Vergütung).

2. Einzelheiten zu den Beratungs-Leistungen der VIS
2.1. Die VIS ist frei in der Auswahl und im Einsatz der eingesetzten Mitarbeitern oder Dritten (freie Mitarbeiter, Subunternehmer).
2.2. Die VIS ist während der Laufzeit des Beratungs-Vertrages jederzeit berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Leistungserbringung (v.a. Änderungen der Termine und der Räume der Veranstaltung, Ersatz der vorgesehenen Referenten/Coaches/Berater im Bedarfsfall durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen) vorzunehmen, soweit diese dem Klienten zumutbar sind und den Gesamtcharakter der vereinbarten Beratungs-Leistung nicht wesentlich ändert.
2.3. Die VIS verpflichtet sich, über alle Erkenntnisse, die sie über den Geschäftsbetrieb des Klienten im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit erlangt, auch nach Beendigung des Beratungs-Vertrages Stillschweigen zu bewahren. Ein vertragliches oder nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist damit jedoch nicht verbunden.
2.4. Die VIS ist verpflichtet, die ihr anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit dem jeweils vorliegenden Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrags unverzüglich zu löschen. Bei Einschaltung Dritter muss die VIS entsprechende Pflichten dem Unterauftragsnehmer auferlegen. Auf Wunsch des Klienten wird die VIS eine separate schriftliche Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung abschließen.
2.5. Die wesentlichen Ergebnisse, die bei der Durchführung der Beratung geschaffen werden, werden von der VIS im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen dokumentiert und dem Klienten spätestens 14 Tage nach Ende bzw. Abschluss der Beratungs-Leistungen übergeben.

3. Mitwirkungspflichten des Klienten
3.1. Der Klient verpflichtet sich, der VIS alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der Beratung notwendig sind, sowie die weiteren im Beratungs-Vertrag sowie in dieser Ziff. 3 aufgeführten Mitwirkungspflichten zu erbringen.
3.2. Der Klient verpflichtet sich, über alle Erkenntnisse, die er über den Geschäftsbetrieb der VIS, insbesondere die von dieser eingesetzte Methodik, die Funktionalitäten der eingesetzten Software basierten Tools sowie des Bewertungsportals im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit erlangt, auch nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren, Dritten nicht mitzuteilen und nur für Zwecke des Beratungs-Vertrages zu verwenden. Entsprechende Verpflichtungen wird der Klient seinen Mitarbeitern auferlegen, die mit den Leistungen der VIS in Kontakt kommen.
3.3. Die von der VIS ausgehändigten Unterlagen sind, vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung, in der vereinbarten vertraglichen Vergütung enthalten. Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an außerhalb der vertraglichen Leistung stehende Dritte, beziehungsweise eine sonstige öffentliche Zugänglichmachung und oder Vervielfältigung, sei es ganz oder in Teilen, bedarf der schriftliche Zustimmung des Urhebers. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Der Klient verpflichtet sich, dieselben Verpflichtungen den an der Beratung teilnehmenden Mitarbeitern aufzuerlegen.
3.4. Der Klient ist verpflichtet, die im Rahmen der Beratung beteiligten Mitarbeiter im Vorfeld über ihre Teilnahme zu informieren. Der Klient versichert, dass im Zeitpunkt der Durchführung der Beratung die Einwilligung der beteiligten Mitarbeiter für die Teilnahme/Mitarbeit vorliegt und die teilnehmenden Mitarbeiter über die Freiwilligkeit der Mitwirkung aufgeklärt wurden. Eventuell notwendige Zustimmungen des Betriebsrates, Datenschutzbeauftragten u.ä. verpflichtet sich der Klient bis zur Durchführung der Beratung einzuholen.
3.5. Der Klient erkennt an, dass er während der Beratung sowie zwischen den Beratungsterminen in vollem Umfang für die geistige und körperliche Gesundheit seiner teilnehmenden Mitarbeiter verantwortlich ist. Erlangt der Klient Kenntnis von Umständen, die aus physischer bzw. psychischer Sicht gegen eine Teilnahme eines Mitarbeiters spricht, wir er die VIS unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die VIS ist berechtigt, die Teilnahme des Mitarbeiters abzulehnen, sofern nach ihrer Einschätzung eine ordnungsgemäße Durchführung der Beratung nicht gewährleistet werden kann.
3.6. Der Klient erkennt an, dass die Schritte und Maßnahmen, die im Zuge der Beratung von den teilnehmenden Mitarbeitern durchgeführt werden, alleine in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

4. Vergütung/Nebenkosten/ Stornierung bzw. Terminverschiebung
4.1 Die VIS erbringt die Beratungs-Leistungen auf Grundlage von Stunden- oder Tagessätzen. Zusätzliche Kosten für Unterkunft, sonstige Verpflegung sowie An- und Abreise und Spesen z.B. für die Erstellung von gedruckten Unterlagen sind in diesen Sätzen nicht enthalten und sind von dem Klienten gesondert zu tragen. Alle im Beratungs-Vertrag genannten Sätze verstehen sich rein netto.
4.2. Der Klient ist nicht berechtigt, die VIS geschuldete Vergütung einzubehalten oder gegen Vergütungsansprüche der VIS die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die zugrunde liegenden Gegenansprüche des Klienten sind unstreitig oder endgültig rechtskräftig festgestellt.
4.3. Bei einer Verschiebung oder Stornierung der Beratungs-Leistungen aus Gründen, die der Klient zu vertreten hat, ist die VIS berechtigt, dem Klienten, abhängig vom verbleibenden Zeitraum zwischen Eingang der Verschiebung oder Stornierung und vereinbarten Beginn der Beratungs-Leistung, folgende Ausfallgebühren als pauschalierten Schadenersatz in Rechnung zu stellen:
• Im Zeitraum von 21 bis einschließlich 2 Tagen vor dem vereinbarten Termin 50 % der vereinbarten Vergütung;
• im weiteren Verlauf bzw. bei Stornierung oder Verschiebung am Tage vor oder am Veranstaltungstag ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu entrichten.
Abweichend davon können beim Einzel-Coaching Verschiebungen oder Stornierungen bis zu 48 Stunden vor dem Termin erfolgen, ohne dass der Klienten Ausfallgebühren zu tragen hat. Bei späterer Verschiebung oder Stornierung berechnet die VIS den vereinbarten Stundensatz.
Weitergehende Schadenersatzansprüche der VIS bleiben in den vorgenannten Fällen unberührt.
4.4. Eine Verschiebung oder Stornierung der Beratungs-Leistung kann nur schriftlich gegenüber der VIS vorgenommen werden. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Verschiebung oder Stornierung bei der VIS. Das Nichterscheinen der vom Auftraggeber angemeldeten Mitarbeiter zu einem Seminar oder einem Einzel-Coaching gilt als Stornierung.

5. Haftung von VIS
5.1. Kann die Beratungs-Leistung aus Gründen, die nicht von der VIS zu beeinflussen sind, nicht durchgeführt werden (beispielsweise Krankheit), werden nach Wahlrecht des Klienten bereits überwiesene Gebühren/Vergütungen zurückerstattet oder für einen Ersatztermin gutgeschrieben. Weitere durch eine nicht von der VIS zu vertretende Nichtdurchführung der Beratungs-Leistung mögliche Schadensersatzansprüche des Klienten bzw. der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Insbesondere ist die VIS von der Erstattung von Reise- bzw. Hotelkosten oder anderweitiger Kosten einer Raumbuchung freigestellt.
5.2. Die VIS haftet gegenüber dem Klienten für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die VIS für jedes schuldhafte Verhalten. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Klienten nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat bzw. deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung der Klient daher berechtigterweise vertrauen darf.
5.3. Die VIS haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Klient vertrauen darf. Die Haftung ist der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
5.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Arglist oder Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

6. Schlussbestimmungen
6.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.2. Sofern der Klient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz der VIS zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart.
6.3. Wir behalten uns vor, diese AGB´s jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten AGB´s unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet.
6.4. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand Juni 2022

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